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   BVerwG, 19.06.2008 - 8 B 10.08   

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https://dejure.org/2008,20133
BVerwG, 19.06.2008 - 8 B 10.08 (https://dejure.org/2008,20133)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.2008 - 8 B 10.08 (https://dejure.org/2008,20133)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 8 B 10.08 (https://dejure.org/2008,20133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Eintritt der Rechtsfolge von Art. 49a Abs. 1 S. 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bei Erbringung einer Leistung ohne Verwaltungsakt; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache hinsichtlich der eine alte Gesetzesfassung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01

    Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2008 - 8 B 10.08
    Zweck der Vorschrift ist es, einen (potentiellen) ungerechtfertigten Zinsvorteil auf Seiten des Zuwendungsempfängers abzuschöpfen (vgl. Urteil vom 26. Juni 2002 BVerwG 8 C 30.01 BVerwGE 116, 332 = Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 2).
  • BVerwG, 09.06.2000 - 4 B 19.00

    Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2008 - 8 B 10.08
    Rechtsfragen, die eine alte Gesetzesfassung betreffen, kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu; denn das die Zulassung der Revision rechtfertigende Ziel, mit der Revision der Erhaltung der Rechtssicherheit und der Weiterentwicklung des Rechts zu dienen, kann in aller Regel nicht mehr erreicht werden, wenn sich ihr die zu klärende Rechtsfrage im Zusammenhang mit früherem Recht oder Übergangsregelungen stellt und ihre Beantwortung deshalb nicht für die Zukunft richtungweisend sein kann (vgl. Beschluss vom 9. Juni 2000 BVerwG 4 B 19.00 juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2011 - 3 L 55/09

    Verjährung eines Rückzahlungsanspruchs

    Damit weicht das Verwaltungsgericht von der Rechtsprechung des BVerwG ab, aus der sich ergibt, dass das Vorliegen eines Verwaltungsaktes, auf dessen Grundlage die Leistung erbracht wird, nicht erforderlich ist (BVerwG B. v. 19.06.2008 - 8 B 10/08, Buchh. § 316 § 49a VwVfG Nr. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2009 - L 8 B 57/08
    Mit anderen Worten: Den minderjährigen Hilfeempfängern den Klägerin zu 2. und 3. fällt das Fehlverhalten seines gesetzlichen Vertreters zur Last (vgl Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2004 L 8 AL 8/04 ; Senatsbeschluss vom 19. August 2008 L 8 B 10/08 SO ; Waschull in Lehr- und Praxiskommentar SGB X, 2. Auflage 2007, § 45 Rdnr 37f).
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